Aus der Direktive 89/106/EWG der Europäischen Union folgt, dass ab dem 1. August 2008 ausschließlich Rauchwarnmelder in den Wirtschaftskreis der EU eingeführt oder hergestellt und verkauft werden dürfen, die gemäß den Anforderungen der EN 14604 zertifiziert sind. In Europa sind für die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung vierzehn Institutionen notifiziert, ein CE-Zertifikat für Rauchwarnmelder zu erteilen.
Die CE-Zertifikate der im folgenden benannten sog. notified bodies sind juristisch betrachtet absolut gleichgestellt. In Deutschland wird diese Gleichstellung über den § 11 (6) BauPG § 11 (6) BauPG (Bauproduktegesetz) § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geschützt.
Die Qualität eines Rauchwarnmelders lässt sich nicht aus dem Namen des Prüfinstitutes erschließen. Die Prüfungen sind durch die EN 14604 genau definiert und daher bei allen notifizierten Instituten absolut identisch.
Nein. Ein Rauchwarnmelder kann über die VdS Schadenverhütung GmbH ein CE-Zertifikat erhalten, sowie durch eine der anderen notifizierten Prüfstellen. Gemäß § 11 (6) BauPG, sind diese CE-Zertifikate absolut gleichwertig, da sie auf der harmonisierten Prüfprozedur gemäß der EN 14604 basieren und somit europäisch standardisiert bzw. vereinheitlicht sind.
Die jeweils aktuelle Auflistung der notifizierten Institutionen finden Sie hier.
Folgende Institutionen sind notifiziert, ein CE-Zertifikat für Rauchwarnmelder zu erteilen (Stand März 2012):