Rauchmelderpflicht in Kärnten

Bericht Rauchmelder in der Zeitschrift E&W
Bericht EW.pdf
PDF-Dokument [1.9 MB]
Interview über Rauchmelder in der OIZ
Interview OIZ.pdf
PDF-Dokument [478.8 KB]

 

Ende Juni 2013 mussten laut Kärntner Bauvorschrift in allen Wohnräumen - egal ob in Privathäusern oder Mietwohnungen - ein Rauchmelder installiert sein. Etwa eine Million Geräte, die bei einem Brand Leben retten sollen, mussten montiert werden.

 

Für die Montage der Rauchmelder ist der Eigentümer oder die Hausverwaltung verantwortlich. Alleine die neue Heimat betreut 17.000 Wohnungen, in denen bis Ende Juni 2013 rund 60.000 Rauchmelder zu montieren waren. Die gemeinnützigen Wohnbauträger des Landes setzten auf Geräte, die im Handel um die 30 Euro pro Stück kosten. Neben einem Rauch- verfügen sie auch über einen Hitzesensor und haben eine Batterie mit einer Laufzeit von 12 Jahren.

 

Rauchmelder

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Die Palette der im Handel angebotenen Rauchmelder ist groß: Sie kosten zwischen fünf und 50 Euro.

 

Teurere Geräte ersparen Batterienwechsel

 

Die Firma MANILUMI war für die Montage von rund 60.000 Rauchmeldern zuständig. Sie sind mit einer besonders langlebigen Lithium-Batterie ausgestattet. Probleme kann es geben, wenn bei billigeren Geräten die austauschbare Batterie gewechselt werden muss. In solchen Fällen gibt der Rauchmelder alle 90 Sekunden einen Warnton ab.

Günther Kostan ist Sprecher der gemeinnützigen Wohnbauträger im Land. Weil es schon schwierig sei, in die einzelnen Wohnungen zu kommen, habe man sich für ein teureres Gerät entschieden. Der häufige Batteriewechsel fällt weg. Das Geld dafür kommt aus dem Erhaltungsbeitrag. „Diese Rauchmelder sind qualitativ hochwertig und ihre Batterien können nicht ausrinnen. Sie halten etwa zehn Jahre lang“, so Kostan.

 

Rauchmelder Montage

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In Privathäusern sind die Eigentümer für die Montage von Rauchmeldern verantwortlich, in Mietwohnungen die Verwaltungen. Bei der Installation wird ein Magnetplättchen an die Decke geschraubt, an dem dann der Rauchmelder hängt.

Tausende Rauchmelder wurden in der Zeit zwischen April und Ende Juli jeden Tag montiert. Sie musstenin allen Wohnräumen installiert werden, mit Ausnahme von Küche und Bad.

 

 

Peter Matha Mario Schwagerle Rauchmelder

ORF

Redakteur Peter Matha und Rauchmelder-Experte Mario Schwagerle

 

Wer ist für Wartung zuständig?

 

Günther Kostan sagt, dass die Rauchmelderpflicht einige Fragen dazu aufwerfe, welche Pflichten Vermieter und Mieter hätten: „Es kann durchaus sein, dass die Rauchmelder einmal nicht funktionieren. Dann wird meist die Hausverwaltung dafür verantwortlich gemacht, dass sie sie warten muss. Aber wie soll man das machen, wenn man nicht in die Wohnung hineinkommt?“

 

 

 

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Rauchmelderpflicht in Österreich   

 

Im Unterschied zur Regelung in Deutschland, wo in jedem Schlafraum und im Flur ein Rauchwarnmelder vorgesehen ist,

muss in Österreich in jedem Aufenthaltsraum, also auch im Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Hobbyraum usw., und natürlich im Flur ein Rauchwarnmelder installiert werden.

Die OiB-Richtlinie 2 wurde in 6 von 9 Bundesländern umgesetzt (Stand Oktober 2012). Allerdings hat lediglich Kärnten auch die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis zum 30.06.2013 vorgeschrieben. In den anderen 5 Bundesländern ist die Ausrüstung lediglich bei Neubauten und umfangreichen Umbauten erforderlich.

 

Rauchmelder wurden ab 2013 in jedem Kärntener Haushalt Pflicht

 

 

Kärnten: Rauchmelder ab 1. Oktober Pflicht

 

Bei neuen Wohnungen führt kein Weg an der Nachrüstung vorbei, mit 1. Oktober sind Rauchmelder Pflicht. Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten.

Michael Tschamer von der Arbeiterkammer gibt Tipps, wo sie genau montiert werden müssen: Rauchwarnmelder sollten in den Wohnräumen und Gängen zentral angebracht werden.

Es sei nicht nötig, sie in Küchen oder Badezimmern anzubringen, weil dort die Gefahr von Fehlalarmen zu groß sei.

Vollständiger Artikel: ORF.at

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